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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGTO Group

Stand: 31. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der AGTO Group gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Verwaltungen sowie öffentlichen Institutionen innerhalb der Schweiz.

Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB.

2. Dienstleistungen

Die AGTO Group bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Bauarbeiten

  • Umbauten und Renovationen

  • Maurerarbeiten

  • Betonarbeiten

  • Verputzarbeiten

  • Baggerarbeiten

  • Kanalarbeiten

  • Gartenbau und Gartenpflege

  • Reinigungen aller Art

  • Umzüge und Räumungen

  • Kurier- und Transportdienste

  • Sicherheitsdienst

  • 24-Stunden-Notfallservice

Weitere Dienstleistungen können individuell vereinbart werden.

3. Offerten

Unsere Offerten sind grundsätzlich 30 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kleine Änderungen aufgrund von Materialpreisen oder behördlichen Auflagen bleiben vorbehalten.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • die schriftliche Annahme einer Offerte,

  • eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung,

  • den Beginn der Arbeiten,

  • oder eine schriftliche Auftragsbestätigung.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich sämtliche Preise exklusive Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Arbeiten, welche nicht Bestandteil der Offerte sind, werden separat verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei grösseren Projekten kann eine Anzahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor:

  • Mahngebühren zu verrechnen,

  • Verzugszinsen gemäss gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen,

  • weitere Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

7. Ausführung der Arbeiten

Alle Arbeiten werden nach bestem Fachwissen, sorgfältig und termingerecht ausgeführt.

Liefer- oder Terminverzögerungen aufgrund von:

  • Wetter

  • Materialengpässen

  • höherer Gewalt

  • behördlichen Anordnungen

  • Krankheit

  • Verkehr oder Unfällen

berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass:

  • Zufahrten frei zugänglich sind,

  • notwendige Bewilligungen vorliegen,

  • Wasser und Strom verfügbar sind,

  • Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,

  • Informationen vollständig und korrekt mitgeteilt werden.

9. Bau- und Renovationsarbeiten

Bei Umbauten und Renovationen können während der Arbeiten unvorhersehbare Schäden oder zusätzliche Arbeiten sichtbar werden.

Diese werden dem Auftraggeber mitgeteilt und erst nach Freigabe ausgeführt.

10. Maurer-, Beton- und Verputzarbeiten

Leichte Farb- oder Strukturunterschiede aufgrund von Materialchargen oder Trocknungsprozessen stellen keinen Mangel dar.

Massabweichungen innerhalb der geltenden Normen gelten als zulässig.

11. Gartenbau

Pflanzen sind Naturprodukte.

Für das Anwachsen oder spätere Wachstum kann keine Garantie übernommen werden, sofern Schäden durch Wetter, Krankheiten, Trockenheit, Frost oder mangelnde Pflege entstehen.

12. Reinigungsarbeiten

Beanstandungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.

Die AGTO Group erhält die Möglichkeit zur kostenlosen Nachbesserung.

13. Kurier- und Transportdienste

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die korrekte Verpackung,

  • die richtige Deklaration,

  • den rechtmässigen Inhalt der Transportgüter.

Nicht transportiert werden insbesondere:

  • Gefahrgut ohne Bewilligung,

  • verbotene Gegenstände,

  • illegale Waren,

  • explosive Stoffe.

14. Umzüge

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • das Verpacken empfindlicher Gegenstände,

  • die Kennzeichnung besonders wertvoller Gegenstände,

  • den Schutz persönlicher Dokumente, Schmuck und Bargeld.

Für nicht gemeldete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

15. Sicherheitsdienst

Unsere Mitarbeitenden handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der vereinbarten Einsatzaufträge.

Die AGTO Group übernimmt keine Haftung für Ereignisse, welche trotz ordnungsgemässer Sicherheitsdienstleistung nicht verhindert werden konnten.

16. 24-Stunden-Notfalldienst

Notfalleinsätze können Zuschläge ausserhalb der normalen Arbeitszeiten beinhalten.

Dazu gehören:

  • Nachtarbeit

  • Wochenenden

  • Feiertage

  • Soforteinsätze

Die entsprechenden Kosten werden vor Arbeitsbeginn kommuniziert, sofern dies möglich ist.

17. Haftung

Die AGTO Group haftet ausschliesslich für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für:

  • indirekte Schäden,

  • Folgeschäden,

  • entgangenen Gewinn,

  • Produktionsausfälle,

  • Nutzungsausfälle

ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

18. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich zu melden.

Die AGTO Group hat das Recht auf Nachbesserung.

Erst wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, können weitere gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden.

19. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet und vertraulich behandelt.

Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

20. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der AGTO Group.

21. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzliche Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

AGTO Group

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